Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Anwaltsorientierung im rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität des Saarlandes, sowie die wissenschaftliche Befassung mit Fragen des Anwaltsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechtes. Zur Erreichung dieses satzungsgemäßen Zweckes wird mit den anwaltlichen Standesorganisationen und der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes eng zusammen gearbeitet.

