Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Anwaltsorientierung im rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität des Saarlandes, sowie die wissenschaftliche Befassung mit Fragen des Anwaltsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechtes. Zur Erreichung dieses satzungsgemäßen Zweckes wird mit den anwaltlichen Standesorganisationen und der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes eng zusammen gearbeitet.

Der aktuelle Ausbildungsplan

Das Ministerium der Justiz hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Anwaltsrecht für die Referendare einen Ausbildungsplan erstellt. Hier können Sie sehen, welche Veranstaltungen stattfinden werden und welchen Inhalt diese haben.